Einige versprechen alles, frei nach dem Motto: „Wir werden schon etwas für Sie finden, werden Sie erst einmal Mitglied." Ist ja auch schön, jeder erfüllt seine finanziellen Ver- pflichtungen und ... weil Versprechungen nicht eingehalten werden können, entstehen lange Listen unzufriedener Mitglieder.
-> Nein, das ist nicht unsere Art der Mitgliederwerbung!
Wie werde ich Mitglied in der Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG?
Sie sagen uns Ihre Wohnungswünsche, wir prüfen unseren Wohnungsbestand und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Entspricht dieses Ihren Vorstellungen, so werden Sie mit Ihrer Unterschrift auf unserem Beitrittsformular und nach Bestätigung durch den Vorstand Mitglied in Ihrer Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG - so wie aktuell schon mehr als 2.200 Bürger der Stadt Burg und Umgebung vor Ihnen.
-> Unser Motto: Fair miteinander umgehen!
Was muss ich für die Mitgliedschaft aufbringen?
WOLLEN SIE EINFACH NUR MITGLIED WERDEN, OHNE EINE WOHNUNG ZU BEZIEHEN? Bereits mit der Übernahme von einem Geschäftsanteil, dies entspricht 155,00 Euro und der Zahlung eines Eintrittsgeldes in Höhe von 15,00 Euro können Sie Mitglied in Ihrer Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG werden.
Sie sichern sich damit die Mitgliedschaft in der größten Wohnungsgenossenschaft des Landkreises Jerichower Land. Und sollten Sie später einmal einen Wohnungswunsch haben, dann sind Sie ja bereits ein „altes“ Mitglied und im Vorteil gegenüber dem Bürger, der rein zufällig auf eines unserer attraktiven Wohnungsangebote gestoßen ist. Auch wenn heute ein großes Angebot an freien Wohnungen zu verzeichnen ist, so sind doch für unsere guten und sehr guten Wohnlagen Wartezeiten unvermeidbar.
Sie haben unser Wohnungsangebot angenommen!
Gemäß unserer Satzung bezahlen Sie dann das bereits erwähnte Eintrittsgeld und in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße zeichnen Sie eine bestimmte Anzahl an Geschäftsanteilen. In der Anlage zu unserer Satzung erhalten Sie einen Überblick über die finanziellen Verpflichtungen zu der von Ihnen gesuchten Wohnungsgröße. Geschäftsanteile sind unverzüglich nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung einzuzahlen, das kann sofort und in bar oder innerhalb von höchstens 4 Wochen durch Ihre Überweisung auf eines unserer Bankkonten erfolgen. In sozialen Härtefällen können Sie mit uns auch eine Ratenzahlung vereinbaren.Die Mitgliedschaft muss vor Vertragsbeginn für eine Wohnung/Geschäftsraum wirksam zustande gekommen sein.
|